Wie erwartet hat sich das Bundesfinanzministerium über die Ansichten der Finanzverwaltung zu den Änderungen bei der Bestimmung des Ortes einer Dienstleistung geäußert. Am 4. September hat das Ministerium ein Einführungsschreiben mit einem Umfang von 52 Seiten (!) veröffentlicht. Damit Sie sich nicht durch diesen Berg an Regelungen arbeiten müssen, erfahren Sie in der nächsten Ausgabe das Wichtigste in Kürze aus dem Schreiben.