Passend zur anstehenden Ferienzeit weist der Deutsche Steuerberaterverband e.V. darauf hin, dass zumindest in bestimmten Fällen ein Ferienjob den Kindergeld-Anspruch der Eltern gefährdet. Zwar gibt es jetzt keine Einkommensprüfung mehr beim Kindergeldanspruch. Allerdings müssen diejenigen aufpassen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums noch weiter kindergeldberechtigt sind. Für sie gilt stattdessen eine zeitliche Beschränkung von 20 Stunden pro Woche, wenn sie - etwa im Laufe einer weiteren Ausbildung - noch hinzuverdienen. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind nur Tätigkeiten in einem Ausbildungsverhältnis oder in einem Mini-Job.