Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) wird in der Fahrzeugversicherung die Mehrwertsteuer nur ersetzt, wenn sie auch tatsächlich von dem Versicherungsnehmer entrichtet worden ist. Dies bedeutet, dass Unternehmen grundsätzlich die Umsatzsteuer nicht erstattet wird, weil die Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Für Privatleute hat diese Klausel Auswirkungen, wenn auf Gutachtenbasis reguliert wird. Die Umsatzsteuer wird nicht ersetzt, da ihre Zahlung nicht nachgewiesen ist. Das Landgericht München hat jetzt die Gültigkeit dieser Klausel bejaht.