Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Entsprechend hat auch das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Gesamtübersicht der Zuschläge veröffentlicht, die Arbeitgeber ihren ins Ausland entsandten Arbeitnehmern steuerfrei zahlen können.