Baden-Württemberg und Hamburg wollen die Bekämpfung von Steuerstraftaten verbessern. In einem Gesetzentwurf schlagen sie daher vor, für alle Fälle einer Steuerhinterziehung die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung auf zehn Jahre festzulegen. Dieses "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten" hat der Bundesrat am 3. Mai 2013 beschlossen. Der Gesetzentwurf wird jetzt der Bundesregierung zugeleitet, die ihn wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ausnahmsweise innerhalb einer Frist von drei Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss.