Viele Unternehmen leiden seit Mitte März an den Folgen der Corona-Epidemie. Andere bekommen die wirtschaftlichen Folgen der Epidemie erst jetzt oder in den kommenden Wochen richtig zu spüren. Wir beraten und unterstützen Sie auch weiterhin nach Kräften, damit Sie die Krise bestmöglich bewältigen können. Dazu gibt Ihnen diese Ausgabe des Mandanten-Briefs einen schnellen Überblick über staatliche Hilfen, Maßnahmen zur Krisenbewältigung und arbeitsrechtliche Fragen. Den Anfang machen wir mit einigen wichtigen Hinweisen für den Fall, dass der Betrieb von der Krise betroffen ist.
Liquidität sichern: Wenn aufgrund der Corona-Krise plötzlich die Umsätze wegbrechen, hat die Sicherung der Liquidität des Betriebs in der Regel die höchste Priorität. Trotz der Krise wollen sich viele Betriebsinhaber aus verständlichen Gründen nicht langfristig verschulden. Bei einem unmittelbaren Liquiditätsengpass ist eine kurzfristige Finanzierung über Privatdarlehen oder eine Zusage der Bank aber der schnellste und sicherste Weg, den Bestand des Betriebs zu garantieren. Staatliche Hilfen aus Zuschüssen, Kostenübernahmen und Entschädigungen setzen Anträge voraus, deren Bearbeitung gerade jetzt teilweise mehrere Wochen dauern kann (z.B. Kurzarbeitergeld). Das Geld aus den Hilfsprogrammen kommt also möglicherweise zu spät, wenn Zahlungen schon früher fällig sind. Sobald die staatliche Leistung eingegangen ist, kann damit die Zwischenfinanzierung getilgt werden.
Hilfen gezielt auswählen: Mit zahlreichen Regelungen will der Staat den wirtschaftlichen Bestand der Betriebe sichern. Vor der Beantragung einer bestimmten Maßnahme oder Leistung sollten Sie aber überlegen, ob der Antrag wirklich sinnvoll ist. Beispielsweise sind die Anforderungen für Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz vergleichsweise strikt, und die Entschädigungen werden auf bestimmte andere Leistungen angerechnet. Prüfen Sie daher, welche Maßnahmen für Ihre Situation am besten passen, und wann der beste Zeitpunkt für einen Antrag ist. Besteht kein akuter Liquiditätsengpass, kann es Sinn machen, mit einem Antrag zu warten, bis mehr Informationen vorliegen, sei es über die wirtschaftliche Entwicklung, weitere staatliche Maßnahmen oder den konkreten Bedarf.
Zukunft planen: Weder die Dauer der Krise noch die langfristigen gesamtwirtschaftlichen Folgen sind exakt abschätzbar. Trotzdem sollten Sie Pläne für die Zeit nach der Krise machen und diese laufend überprüfen und ergänzen. Einige Beispiele für relevante Fragen: Was geschieht mit verderblichen Waren oder saisonalen Angeboten im Fall einer längeren Krise? Mit welchen Angeboten reagiert der Betrieb auf das Konjunkturprogramm, das der Krise unweigerlich folgen wird? Lässt sich das Geschäftsmodell an mögliche weitere Isolationsphasen anpassen (Onlinevertrieb, Heimlieferungen etc.)?
Zeit nutzen: Nutzen Sie erzwungene Betriebspausen so weit als möglich produktiv, z. B. durch Zusammenstellung der Unterlagen für den Abschluss und die Steuererklärung 2019, insbesondere falls Sie eine Steuererstattung erwarten. Auch für Softwareupdates, EDV-Umrüstungen und andere anstehende Umstellungen (neue Kassenanforderungen!) lässt sich die Zeit nutzen.