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Personal, Arbeit und Soziales

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Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen mit einer umfangreichen Kürzung von Steuervergünstigungen leben.
Möchte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Job-Tickets anbieten, kommt es auf den Wert des Tickets an, ob ein steuerpflichtiger Vorteil zu versteuern ist.
Die auf unbestimmte Zeit vereinbarte und auf Dauer angelegte Vermietung eines Pkws durch einen Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber begründet die Unternehmereigenschaft des Vermieters, wodurch er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 ist in Kraft getreten und sieht bereits erste Änderungen zum 1. Juli 2006 vor.
Für Einmalzahlungen müssen die Umlagen U1 und U2 nicht abgeführt werden.
Ein Verbot der privaten Pkw-Nutzung allein genügt nicht, solange es nicht ausreichend kontrolliert wird.
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert: Aufwendungen für eine zweitägige Betriebsveranstaltung führen nicht zu Arbeitslohn.
Erteilt das Finanzamt eine Lohnsteueranrufungsauskunft, dann ist es daran gebunden - selbst wenn die Auskunft falsch ist.
Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.
Damit die Vermietung eines Arbeitszimmers an den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn führt, muss der Mietvertrag in erster Linie dem betrieblichen Interesse dienen.
 

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