Mit dem eingängigen Slogan "Halbieren statt Kassieren" hat Hessen eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, die die Halbierung des Zinssatzes für Steuernachzahlungen, -erstattungen und Stundungen zum Ziel hat. Die Resonanz der anderen Länder auf den Vorstoß war jedoch eher zurückhaltend. Aktuell sieht das Gesetz in solchen Fällen einen Zinssatz von 6 % pro Jahr vor. In der nun zehn Jahre dauernden Niedrigzinsphase war dieser vergleichsweise hohe Zinssatz schon Gegenstand zahlreicher Verfahren vor den Finanzgerichten, in denen es um die Frage geht, ob der Zins verfassungswidrig hoch ist. Eine endgültige Entscheidung kann hier jedoch nur das Bundesverfassungsgericht treffen, dessen Urteil aber noch aussteht.