Die Sachzuwendung gegen Arbeitsleistung ist ein tauschähnlicher Umsatz. Die anteilige Arbeitsleistung ist das Entgelt für die Sachzuwendung. Ihr Wert entspricht dem Betrag, den die GmbH bereit ist, zusätzlich zur Barvergütung aufzuwenden. In diesem Fall sind das die der GmbH entstehenden Kosten für den überlassenen Pkw. Das Überlassen des Pkw ohne Zahlung einer Vergütung ist somit eine entgeltliche Überlassung. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dem Unternehmer ein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht.