Existenzgründer berücksichtigen häufig nicht, dass sie einen stillen Teilhaber haben. Dieser Teilhaber ist das Finanzamt. Der Fiskus partizipiert an jeder verdienten Mark in Ihrem Betrieb. Daneben bestehen ertragsunabhängige Steuern, die auch dann zu zahlen sind, wenn im Betrieb kein Geld verdient wird. Hierzu gehören Grundsteuer, Kfz-Steuer oder Mineralölsteuer.
Eine Sonderstellung nimmt die Umsatzsteuer ein, die nur dann zu einem Kostenfaktor wird, wenn das Finanzamt einen Vorsteuerabzug streicht oder Umsatzsteuer aus fehlerhaften Rechnungen abzuführen ist. Achten Sie vor allem auf ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen; denn welcher Unternehmer hat eine Gewinnspanne von 16 Prozent? Ihr stiller Teilhaber nimmt wenig Rücksicht darauf, dass Ihnen einmal ein Fehler unterlaufen kann. Durch eine Gewinnsteuerung, die Gewinnsprünge vermeidet, können Sie Ihre Steuerlast in erträglichen Grenzen halten.