Ein ablehnender Kindergeldbescheid, der bestandskräftig ist, hat nur eine beschränkte Bindungswirkung, und zwar auf die Zeit bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe. Stellen Sie danach einen erneuten Antrag, kann Ihnen ab dem auf die Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids folgenden Monat Kindergeld bewilligt werden. Die Bewilligung kann auch rückwirkend erfolgen.
Beispiel: Sie stellen im Oktober 2002 einen Antrag auf Bewilligung von Kindergeld und erhalten im November 2002 einen ablehnenden Kindergeldbescheid. Im Januar 2003 stellen Sie erneut einen Antrag. Diesmal wird Ihnen Kindergeld bewilligt - und zwar rückwirkend ab Dezember 2002.
Grundsätzlich haben nur positive Kindergeldfestsetzungen eine Bindungswirkung für die Zukunft.