Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie bei der Zusatzversorgung mit hohen Einbußen zu rechnen haben. Er ist auch verpflichtet, Sie darüber zu belehren, dass die Einbußen bei der Zusatzversorgung auf der angebotenen vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruhen. Bezüglich der Höhe der drohenden Versorgungsnachteile muss Ihr Arbeitgeber Ihnen keine genauen Angaben machen. Gleiches gilt für versorgungsrechtliche Einzelheiten wie die Abgrenzung von Versorgungs- und Versicherungsrente. Hier ist es ausreichend, wenn er Sie an die Zusatzversorgungskasse verweist.