Zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Direktversicherungsbeträge an ein Versicherungsunternehmen, so handelt es sich dabei um Sachbezüge. Folglich müssen die Beträge auch nicht in die Berechnung der Pauschalisierungsgrenze einbezogen werden.
Beispiel: Sie arbeiten als Aushilfe und erhalten monatliche Bezüge in Höhe von 320 EUR, die pauschal versteuert werden. Neben den 320 EUR zahlt er für Sie auch Beträge von 25 EUR monatlich in eine Lebensversicherung ein. Da die 25 EUR einen Sachbezug darstellen, ist die Pauschalisierungsgrenze nicht überschritten.