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Selbständige und Unternehmer

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Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf für die von ihr geplanten Steuervereinfachungen vorgelegt.
Die Bundesregierung will gegen das EU-Verbot der Sanierungsklausel klagen, muss aber trotzdem erst einmal die gewährten Steuervorteile zurückfordern.
Zumindest Großbetriebe dürfen auch ohne konkrete Prüfungsanordnung eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung bilden.
Notwendiges Betriebsvermögen nicht rechtzeitig zu erfassen, kann teuer werden, denn eine Nachholung der AfA auf die abgelaufenen Zeiträume ist nicht möglich.
Das Bundesfinanzministerium hat erläutert, wie es sich die Aufbewahrung digitaler Unterlagen zu Bargeschäften vorstellt.
Eine GmbH & Co. KG kann wegen der fehlenden Freiberufler-Eigenschaft der beteiligten GmbH nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.
Mehrere steuerzahlerfreundliche Urteile des Bundesfinanzhofs werden nun per Gesetz wieder ausgehebelt.
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet noch nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung per Verlustverrechnungsbeschränkung.
Die Gewerbeaufsicht darf auf Anregung des Finanzamts die Betriebsschließung veranlassen, wenn erhebliche Steuerschulden bestehen.
 

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