E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Nachträgliche Geltendmachung von Fahr- und Unfallkosten

Mit der Wiederherstellung der alten Rechtslage bei der Entfernungspauschale können auch Unfallkosten und höhere Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel noch nachträglich geltend gemacht werden.

Dank der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt bis auf weiteres die alte Gesetzeslage für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Das hat insbesondere zur Folge, dass Sie Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wieder in tatsächlicher Höhe geltend machen können. Auch Kosten für einen Unfall, der sich auf dem Weg zur Arbeit ereignet hat, können wieder neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten/Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Die Oberfinanzdirektion Rheinland weist darauf hin, dass die nachträgliche Geltendmachung dieser Kosten auch bei bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden möglich ist, da die darin enthaltenen Vorläufigkeitsvermerke eine entsprechende Änderung ermöglichen.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de