Bei 325-Euro-Jobs muss der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, ohne dass der Arbeitnehmer einen Rentenanspruch erwirbt. Der Arbeitnehmer kann jedoch freiwillig die Arbeitgeberbeiträge durch eigene Beiträge aufstocken. Diese wirken sich rentenerhöhend aus oder begründen eigene Rentenansprüche. Dadurch ergibt sich ferner eine Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit.
Außerdem können die Mitarbeiter durch die eigenen Beiträge Ansprüche auf Leistungen der Rehabilitation erwerben, z.B. Umschulung, Kfz-Hilfen bei Schwerbehinderten oder Kuren. Bei der Aufstockung der Beiträge ist aber zu beachten: Die Aufstockung gilt für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, die einmal getroffene Entscheidung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Hat der Arbeitnehmer mehrere geringfügige Beschäftigungen, so gilt seine Erklärung zur Aufstockung der Sozialversicherungsbeiträge für alle Beschäftigungsverhältnisse. Auf diese Konsequenzen sollten sie Ihre Mitarbeiter hinweisen.