Lassen Sie den maroden Dachstuhl eines Mietshauses abreißen und neu aufbauen, so sind die Kosten dafür sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen. Anders sieht es nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg aus, wenn das im Rahmen einer Gebäudeaufstockung geschieht. Dann liegen nämlich Herstellungskosten vor, meinen die Richter, und zwar selbst dann, wenn das Dach auch ohne Aufstockung hätte neu gebaut werden müssen und das neue Dach dem alten bis ins Detail gleicht.