Steuerberaterkosten können seit 2006 nur noch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Honorare ebenso wie Bücher und Software müssen daher exakt nach Veranlassung aufgeteilt werden. Der Deutsche Steuerberaterverband ist der Ansicht, dass die Streichung des Sonderausgabenabzugs nicht nur gesellschaftspolitisch fragwürdig, sondern auch rechtlich zweifelhaft ist: Aufgrund des komplizierten Steuerrechts entstehen Steuerberaterkosten zwangsläufig. Daher will und wird der DStV die Streichung des Sonderausgabenzugs in mehreren gerichtlichen Musterprozessen überprüfen lassen.