Fahrtkosten und Beiträge für die Teilnahme an einer Anti-Mobbing-Selbsthilfegruppe können als Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Kurs überwiegend beruflich veranlasst ist und der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses dient. Dient der Kernbereich der Gruppengespräche der Bewältigung beruflicher Problemsituationen, so spricht dies nach der Einschätzung des Finanzgerichts Niedersachsen dafür, dass das insgesamt bestimmende Motiv für die Teilnahme darin besteht, das Dienstverhältnis trotz der stark empfundenen Belastungen fortzuführen. Gegenüber den Finanzbehörden ist glaubhaft zu machen, dass Sie sich in einer schwierigen Arbeitssituation befanden und sich durch Maßnahmen Ihres Dienstherrn grundlos schikaniert sahen.