Beiderseits berufstätige Ehegatten können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob derjenige mit dem höheren Einkommen nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Ab 2010 gibt es außerdem noch die Möglichkeit, die Kombination IV/IV mit einem Faktor zu wählen, der die Aufteilung der Steuerlast zwischen beiden Ehegatten regelt (Faktoverfahren). Um den Arbeitnehmer-Ehegatten die Steuerklassenwahl zu erleichtern, hat das Bundesfinanzministerium ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl herausgegeben, in dem auch Tabellen für das Faktorverfahren enthalten sind. Das Merkblatt steht unter anderem auf der Website des Ministeriums zum Abruf bereit.